Innovation · 23. Oktober 2026

KI-Prototyp entwickeln: zwei Wochen zum Urteil, nicht zum fertigen Produkt

Ein KI-Prototyp hat eine einzige Aufgabe. Er soll beweisen, ob eine Idee mit euren echten Daten trägt, und zwar so, dass dein Team die Anwendung anfassen kann statt sie auf Folien zu sehen. Bei uns dauert das zwei Wochen und kostet 8'000 bis 12'000 CHF zum Fixpreis, den genauen Scope legen wir vorher gemeinsam fest. Alles, was über dieses eine Urteil hinausgeht, gehört nicht in den Prototyp, sondern in den Vollausbau danach.

Das klingt banal, ist aber die Stelle, an der ein Prototyp kippt: er wird als kleines Produkt gebaut, mit Login, Anbindung und Sonderfällen, und wird dann nicht fertig. Irgendwann ist das Momentum weg, und Momentum kommt nicht zurück. Hier steht der Weg, der stattdessen funktioniert. Schritt für Schritt, mit dem Preis und mit der Grenze dazwischen.

Was ein KI-Prototyp ist, und was er bewusst nicht ist

Ein Prototyp ist eine Machbarkeitsprüfung in Form einer laufenden Anwendung. Er zeigt den einen Ablauf, an dem sich die Idee entscheidet, mit eurem Material, in einer Oberfläche, die man bedienen kann. Was er nicht ist: ein System, das in den Alltag geht.

Diese Trennung ist keine Bequemlichkeit, sie ist der Grund, warum er in zwei Wochen fertig wird. Ein Prototyp lässt weg, was er zum Beweis nicht braucht. Benutzerverwaltung und Rechte. Die saubere Anbindung an ERP, Dokumentenablage oder CRM. Den vollen Datenbestand. Fehlerbehandlung für Fälle, die in diesen zwei Wochen ohnehin nicht auftreten. Jeder dieser Punkte ist im Vollausbau Pflicht und im Prototyp Ballast.

Wer die Grenze nicht zieht, bekommt am Ende beides nicht. Keinen schnellen Beweis und kein belastbares System.

Schritt 1: Eine Frage formulieren, die ein Urteil zulässt

Bevor jemand baut, muss ein Satz stehen. Nicht «wir wollen schauen, was mit KI geht», sondern eine Frage, die man nach zwei Wochen mit Ja oder Nein beantworten kann.

Schlecht: Kann KI unsere Angebotserstellung verbessern? Darauf gibt es keine Antwort, nur Meinungen. Gut: Kann ein System aus unseren letzten Anfragen und der Preisliste einen Angebotsentwurf erzeugen, den der Verkauf ohne inhaltliche Korrektur verschicken würde? Das ist prüfbar, und zwar von den Leuten, die es jeden Tag machen.

Zur Frage gehört das Kriterium. Woran entscheidet ihr nach dem Prototyp, und wer entscheidet? Ist das vorher nicht geklärt, endet er in einer Runde «ganz spannend», und danach passiert nichts mehr. Dieses Muster haben wir in Warum KI-Piloten nie in Produktion gehen auseinandergenommen.

Schritt 2: Den Scope so klein schneiden, dass er in zwei Wochen fertig wird

Ein Scope, der zwei Wochen trägt, hat drei Begrenzungen. Ein Ablauf, nicht drei. Ein Nutzerkreis, nicht die ganze Firma. Ein Datenausschnitt, nicht der Gesamtbestand. Praktisch heisst das: der Ablauf mit dem meisten Volumen und dem klarsten Schmerz, bedient von den zwei oder drei Leuten, die ihn ohnehin täglich machen.

Diese fünf Punkte müssen vor dem ersten Bautag stehen. Nicht ausführlich, aber schriftlich.

  1. Die Frage. Ein Satz, der ein Ja oder ein Nein zulässt. Wenn er sich nicht in einen Satz fassen lässt, ist der Scope noch zu gross.
  2. Der Ablauf. Welcher Schritt im Betrieb, von wo bis wo. Vorgelagertes und nachgelagertes bleibt draussen, auch wenn es verlockend ist.
  3. Das Material. Welcher Datenausschnitt, aus welchem System, wer holt ihn heraus und bis wann. Diesen Punkt zu überspringen verzögert den Start, weil er an Leuten hängt, die nicht am Projekt sitzen.
  4. Die Prüfer. Wer aus dem Team testet, wie lange, und was gilt als bestanden. Ohne benannte Personen testet niemand.
  5. Die Entscheidung danach. Wer entscheidet über den Vollausbau, auf welcher Grundlage, bis wann. Sonst bleibt das Ergebnis liegen.

Schritt 3: Mit euren echten Daten, nicht mit Beispieldaten

Der Prototyp steht und fällt mit dem Material. Eine Demo auf vorbereiteten Beispieldaten beweist nur, dass die Technik grundsätzlich funktioniert, und das war nie die Frage. Die Frage ist, ob sie mit euren Daten funktioniert. Mit den Abkürzungen in den Bezeichnungen, den mitgewachsenen Varianten derselben Tabelle und den Sonderfällen, die nirgends dokumentiert sind.

Dafür braucht es keinen aufgeräumten Datenhaushalt. Ein Ausschnitt reicht, solange er die unangenehmen Fälle enthält und nicht nur die schönen. Steckt das entscheidende Wissen nicht in Tabellen, sondern in Dokumenten, Handbüchern und Mails, ist das kein Ausschlussgrund, sondern ein anderer Bauweg. Wie der aussieht, steht in RAG einfach erklärt.

Schritt 4: Nicht vorführen, sondern in die Hand geben

Am Ende der zwei Wochen steht eine Anwendung, die dein Team anfassen kann. Das ist nicht dasselbe wie eine Präsentation, in der jemand vom Anbieter klickt. Wer klickt, lenkt. Und wer lenkt, umgeht genau die Stellen, an denen es hakt.

Gib den Prototyp den Leuten, die den Ablauf kennen, und lass sie ihn kaputtmachen. Was dabei herauskommt, ist das eigentliche Ergebnis: eine Liste der Stellen, an denen die Idee trägt, und eine der Stellen, an denen sie nicht trägt. Beides brauchst du für die Entscheidung, und die zweite Liste ist die wertvollere.

Was ein KI-Prototyp kostet

Bei uns 8'000 bis 12'000 CHF, als Fixpreis, in zwei Wochen. Der Scope wird vorher gemeinsam festgelegt, deshalb ist es ein Fixpreis und keine Schätzung.

Die Rechnung dahinter ist einfach. Wenn der Prototyp überzeugt, bauen wir die Vollversion. Wenn nicht, hast du den Preis des Prototyps ausgegeben und nicht das Budget eines ganzen Vorhabens. Du kaufst keine Lösung, du kaufst ein Urteil, und das zuerst zu kaufen ist die billigere Reihenfolge.

Der Ehrlichkeit halber: diese Zahl ist unsere eigene Angabe, keine Markterhebung, und uns ist keine bekannt, an der du sie prüfen könntest. Was du prüfen kannst, ist, ob überhaupt jemand eine Zahl nennt, bevor du unterschreibst. Die Bandbreite für das, was nach dem Prototyp kommt, haben wir in Was kostet ein KI-Projekt aufgeschlüsselt.

Die Grenze zum Vollausbau

Der Prototyp ist der erste Schritt der Entwicklung, nicht ein kleines Produkt. Nach dem Ja kommt die Arbeit, die ihn produktionsreif macht, und die ist grösser als der Prototyp selbst. Dazu gehören die Anbindung an die Systeme, in denen die Arbeit ohnehin passiert, Rechte und Protokollierung, das Verhalten im Fehlerfall, Dokumentation und eine Übergabe an jemanden, der zuständig ist.

Wie dieser Teil bei uns läuft, steht auf der Seite zur Entwicklung. Und weil ein KI-System kein Möbelstück ist, gehört der Betrieb von Anfang an in die Rechnung, nicht erst dann, wenn die Qualität schon gesunken ist und es niemand gemerkt hat.

Ein praktischer Rat für die Verhandlung: lass dir die Empfehlung und den Preis für den Vollausbau mit dem Prototyp-Ergebnis mitgeben. Dann entscheidest du über zwei bekannte Zahlen statt über eine bekannte und eine offene.

Was du in der Schweiz vorher klären musst

Kurz und ohne Panik, und ohne Anspruch auf ein Rechtsgutachten. Für einen Schweizer Betrieb gilt das revidierte Datenschutzgesetz. Es ist laut EDÖB (Mai 2025) direkt für KI anwendbar. Die DSGVO kann dazukommen, und zwar auf zwei Wegen. Hat dein Betrieb eine Niederlassung in der EU, greift sie nach Art. 3 Abs. 1 DSGVO für alles, was im Rahmen deren Tätigkeit bearbeitet wird, und zwar «unabhängig davon, ob die Verarbeitung in der Union stattfindet». Ohne EU-Niederlassung gilt Art. 3 Abs. 2 DSGVO, und der knüpft an der einzelnen Bearbeitung an: erfasst ist die Bearbeitung von Daten über Personen, die sich in der EU befinden, und nur dann, wenn sie damit zusammenhängt, diesen Personen Waren oder Dienstleistungen anzubieten, oder wenn ihr Verhalten in der Union beobachtet wird. Für einen Schweizer Betrieb ohne EU-Niederlassung, dessen Prototyp auf Daten von Schweizer Mitarbeitenden läuft, ändert deshalb auch ein Export in die EU nichts an der Anwendbarkeit auf ihn. Dein Dienstleister in der EU untersteht der DSGVO allerdings selbst und wird dir einen Auftragsverarbeitungsvertrag vorlegen. Für den Prototyp heisst das: wissen, welche Personendaten in das System fliessen, den Zweck festhalten, und prüfen, ob die Bearbeitung ein hohes Risiko für die Betroffenen bringen kann. Dann ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung vorgesehen (Art. 22 DSG), mit Ausnahmen etwa für zertifizierte Systeme. Bleibt danach ein hohes Restrisiko, ist der EDÖB zu konsultieren, wobei ein privater Verantwortlicher stattdessen seine Datenschutzberaterin oder seinen Datenschutzberater konsultieren kann (Art. 23 Abs. 4 DSG). Was das im Alltag bedeutet, steht in unserem Praxisleitfaden zum revidierten DSG.

Zwei Punkte gehen im Prototyp leicht unter. Erstens: wo liegen die Daten während der zwei Wochen, und wer hat Zugriff darauf. Zweitens: ob es die echten Personendaten überhaupt braucht. Oft reicht ein verfremdeter Ausschnitt, um die Frage zu beantworten, und dann ist die ganze Diskussion erledigt, bevor sie anfängt.

Den EU AI Act kann ein Schweizer Betrieb ebenfalls treffen. Wer dazugehört, entscheidet Art. 2 Abs. 1 der Verordnung, und zwar über sieben Buchstaben: Buchstabe a trifft Anbieter, die in der Union KI-Systeme in Verkehr bringen, Buchstabe c Anbieter und Betreiber, deren Ergebnisse in der Union verwendet werden, und die Buchstaben d und e Einführer, Händler und Produkthersteller. Wer eine Maschine mit eingebauter KI in die EU liefert, liest besser den ganzen Artikel 2. Welche Buchstaben für dich gelten, ab wann und mit welchen Fristen, steht in EU AI Act Schweiz (Stand der konsolidierten Fassung dort: 27. Juli 2026).

Woran du merkst, dass du eine Vorführung bekommst und keinen Prototyp

Wann du besser keinen Prototyp baust

Es gibt Fälle, in denen die ehrliche Antwort Nein heisst. Wenn es keinen wiederkehrenden Ablauf mit Volumen gibt, fehlt der Ort, an dem KI einen Schritt übernehmen könnte. Wenn die Daten zu diesem Ablauf nie erhoben wurden, ist das erste Vorhaben ein Datenprojekt und kein KI-Projekt. Und wenn niemand entscheiden darf, was nach dem Prototyp passiert, kaufst du ein Urteil, das keiner anwendet.

Dazu kommt eine Frage der Reihenfolge. Wer noch nicht weiss, welcher Ablauf überhaupt der richtige ist, braucht keinen Prototyp, sondern zuerst diese Entscheidung. Wie sie fällt, steht in KI im Unternehmen einführen.

Kurz gesagt

Einen KI-Prototyp zu entwickeln ist keine kleine Softwareentwicklung. Es ist der schnellste Weg zu einem Urteil. Eine Frage, die ein Ja oder Nein zulässt. Ein Ablauf, ein Nutzerkreis, ein Datenausschnitt. Echte Daten statt Beispieldaten. Ein fester Termin, ein fester Preis, und eine klare Grenze zu allem, was danach kommt.

Wenn du einen Ablauf im Kopf hast, bei dem du nicht weisst, ob KI dort trägt, ist genau das der Zweck. Funktionierender Prototyp, zwei Wochen, 8'000 bis 12'000 CHF zum Fixpreis. Den genauen Scope legen wir im Erstgespräch gemeinsam fest.

Häufige Fragen

Wie entwickelt man einen KI-Prototyp?

In vier Schritten. Erst eine Frage formulieren, die sich mit Ja oder Nein beantworten lässt. Dann den Scope auf einen Ablauf, einen Nutzerkreis und einen Datenausschnitt begrenzen. Dann mit euren echten Daten bauen, nicht mit Beispieldaten. Und am Ende die Anwendung dem Team in die Hand geben statt sie vorzuführen. Vor dem ersten Bautag müssen Frage, Ablauf, Material, Prüfer und die Entscheidung danach schriftlich festgehalten sein.

Was kostet ein KI-Prototyp?

Bei IntelliLab 8'000 bis 12'000 CHF als Fixpreis für zwei Wochen, der Scope wird vorher gemeinsam festgelegt. Der Sinn der Zahl liegt in der Reihenfolge: überzeugt der Prototyp, folgt der Vollausbau, überzeugt er nicht, ist der Preis des Prototyps ausgegeben und nicht das Budget eines ganzen Vorhabens. Diese Zahl ist unsere eigene Angabe und keine Markterhebung; uns ist keine bekannt, an der du sie vergleichen könntest.

Wie lange dauert ein KI-Prototyp?

Zwei Wochen. Das funktioniert nur, weil der Prototyp bewusst weglässt, was er zum Beweis nicht braucht: Benutzerverwaltung und Rechte, die saubere Anbindung an ERP oder CRM, den vollen Datenbestand und die Fehlerbehandlung für Fälle, die in diesen zwei Wochen nicht auftreten. Wer diese Grenze nicht zieht, baut ein kleines Produkt statt einer Machbarkeitsprüfung, wird nicht rechtzeitig fertig und verliert das Momentum.

Was unterscheidet einen Prototyp vom Vollausbau?

Der Prototyp beantwortet eine Frage, der Vollausbau liefert ein System für den Alltag. Zum Vollausbau gehören die Anbindung an die Systeme, in denen die Arbeit ohnehin passiert, Rechte und Protokollierung, das Verhalten im Fehlerfall, Dokumentation und eine Übergabe an eine zuständige Person. Dieser Teil ist grösser als der Prototyp selbst.

Was muss man in der Schweiz beim KI-Prototyp rechtlich beachten?

Für einen Schweizer Betrieb gilt das revidierte Datenschutzgesetz; es ist laut EDÖB (Mai 2025) direkt für KI anwendbar. Die DSGVO kann dazukommen: mit einer Niederlassung in der EU nach Art. 3 Abs. 1 DSGVO für alles, was im Rahmen deren Tätigkeit bearbeitet wird, und ohne EU-Niederlassung nach Art. 3 Abs. 2 DSGVO nur für Bearbeitungen von Daten über Personen in der EU, die damit zusammenhängen, diesen Personen Waren oder Dienstleistungen anzubieten, oder bei denen ihr Verhalten in der Union beobachtet wird. Konkret für den Prototyp: wissen, welche Personendaten in das System fliessen, den Zweck festhalten, und prüfen, ob die Bearbeitung ein hohes Risiko bringen kann. Dann ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung vorgesehen (Art. 22 DSG), mit Ausnahmen etwa für zertifizierte Systeme; bleibt ein hohes Restrisiko, ist der EDÖB zu konsultieren, und ein privater Verantwortlicher kann stattdessen seinen Datenschutzberater konsultieren (Art. 23 Abs. 4 DSG). Oft reicht für den Prototyp ohnehin ein verfremdeter Datenausschnitt. Ob der EU AI Act dazukommt, entscheidet Art. 2 Abs. 1 der Verordnung. Das ist keine Rechtsberatung.

Von Andrin Knoll, Gründer & CEO, IntelliLab GmbH.

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